Verwaltungsrat der Forestry Switzerland AG i.L., Carl-Lambert Liesenberg haftet wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

Ein deutsches Gericht hat sich in seinem Urteil gegen den Verwaltungsrat der Life Forestry Switzerland AG i.L., Carl-Lambert Liesenberg, unter anderem darauf gestützt, dass die vereinbarten Pacht- und Kaufpreise weit überhöht waren. Überdies wurde festgestellt, dass auch die ursprünglich prognostizierten „Erträge“ aus dem späteren Holzverkauf von Beginn an zu hoch angesetzt und absolut nicht mit der Realität im internationalen Holzmarkt vereinbar waren. Außerdem fand man, dass die Angaben in den Vertragsunterlagen über die Sicherheit, Rentabilität und Laufzeit der angeblichen „Bauminvestments“ unzutreffend und irreführend und schlichtweg erfunden waren.

Vor diesem Hintergrund hat das Gericht in seinen Urteilsgründen ausgeführt, dass es in sittlicher Weise anstößig und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung objektiv nicht vereinbar gewesen sei, dass der Täter als Geschäftsführer und Verantwortlicher der Life Forestry Switzerland AG i. L. das fragliche Direktinvestment initiiert, unterstützt und letztlich den Vertrieb auch für Investoren in Deutschland maßgeblich verantwortet hat.

Was bedeutet eigentlich „sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“?

Die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung u. a. nach § 826 BGB ist ein Schadensersatzanspruch im deutschen Zivilrecht. Sie setzt voraus, dass, wie im vorliegenden Fall, Herr Liesenberg in seiner Funktion als Verwaltungsrat der Life Forestry Switzerland AG i. L. einem anderen vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat, der gegen die „Sozialmoral aller anständigen Durchschnittsmenschen“ verstößt. Diese Handlung muss besonders verwerflich sein, beispielsweise durch Arglist oder Missbrauch einer Machtstellung.

Tatbestandsvoraussetzungen:

  • Schadenszufügung: Es muss ein konkreter Schaden entstanden sein.
  • Vorsatz: Der Schädiger muss mit Wissen und Wollen handeln, wobei bedingter Vorsatz ausreicht.
  • Sittenwidrigkeit: Das Verhalten verstößt gegen fundamentale moralische Grundsätze zum Zeitpunkt der Tat.

Beispiele für Sittenwidrigkeit:

  • Arglistiges Verhalten.
  • Wissentlich falsche Auskünfte geben.
  • Ausnutzen wirtschaftlicher Machtstellungen.
  • Verleiten zum Vertragsbruch.
  • Besonders rücksichtsloses Verhalten.

Angesichts des vorgenannten Urteils sollten betroffene Anleger und Baumbesitzer äußerste Vorsicht im künftigen Umgang mit dem Schädiger, Herrn Carl-Lambert Liesenberg, Verwaltungsrat der Life Forestry Switzerland AG i. L., walten lassen, da dieser nun vom Insolvenzamt in Nidwalden nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zum Insolvenzverwalter bestellt werden wird.

Gegenwärtig erhalten viele Baumeigentümer Schreiben von fadenscheinigen Interessengemeinschaften, wie der „IG LFS“ und Kanzleien wie der des RA Reime, Leipzig, die vorgeben, zum Wohle der Baumeigentümer zu handeln und deren Interessen wahrzunehmen.

Da die Datenbanken mit den Kundendaten nur Herrn Liesenberg und dem Insolvenzamt in Nidwalden zugänglich waren, kann man daraus schließen, wenngleich auch nicht behaupten, dass entweder Herr Liesenberg selbst oder das Insolvenzamt Nidwalden illegal die Kundendaten weitergegeben hat. Dies würde nicht nur einen gravierenden Verstoß gegen die geltenden Datenschutzverordnungen in Deutschland und der Schweiz bedeuten, sondern auch eine Straftat.

Urteil erfasst wohl nur die Spitze des Eisbergs 

Ganz unwillkürlich kommt die Frage auf, wohin denn der Erlös, von bis zu 100 Millionen in verschiedenen Währungen, „verschoben“ wurde, der aus der sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung von mehr als 5000 treu­gläubigen Investoren geflossen ist. 

Diese rein rhetorische Frage richtet sich natürlich an alle Akteure der vergangenen zwanzig Jahre des nachhaltigen Absahnens und nicht nur an den viel zitierten Verwaltungsrat und soll auf keinen Fall eine ehrabschneidende Schuldzuweisung bedeuten.

Gleichwohl, solange diese und viele daraus erwachsende Fragen ihrer Antwort harren, die unter gewissen Voraussetzungen sogar strafrechtlich relevant sein könnten, erfreut sich der Schädiger Liesenberg auch weiterhin am Seeblick seiner Villa in Horw am Vierwaldstättersee, während die geprellten Anleger verzweifelt versuchen, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurückzuerlangen. 

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